In Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) wird der Stoff als nicht umweltgefhrlich klassifiziert. Da aber der im Isomerengemisch vorhandene Stoff 2,4,4-Trimethylpent-1-en umweltgefhrlich ist und der BAM keine genauen Konzentrationen fr dieses Gemisch vorliegen, obliegt es dem Anwender, zu entscheiden, ob der Stoff evtl. doch umweltgefhrlich sein knnte.